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Projektwettbewerb für das Projekt: „Wir erzählen und spielen Geschichten – Sprachförderung mit Kindern und Eltern im Familienzentrum der Kita Sonnenschein“

Das Quartiersmanagement sucht einen geeigneten Träger

Ausgangssituation und Zielsetzung

Im Kindergarten erweitern Kinder permanent ihre sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten. Sie erlernen durch Sprachförderung mehr Sprachkompetenz und erwerben bereits im frühkindlichen Alter mehr Sicherheit in der Kommunikation. Im Vordergrund der pädagogischen Arbeit stehen dabei unterschiedliche Methoden alltagsorientierter Sprachförderung: Das Vorlesen und Zuhören sowie Sprachspiele und kreative Aktivitäten rund um den Wortschatz.

Auch nach dem Kindergarten geht der Alltag der Kinder weiter, ob im Spielplatz oder zu Hause. Dies macht wiederum deutlich, dass Eltern dieser Kinder, aber auch andere Eltern aus dem Umfeld für die aktive Sprachförderung gewonnen werden sollten.

Ziel ist daher, die Fähigkeiten aller Beteiligten – Kinder, Eltern und Erzieherinnen – zu anderen zu sprechen, genau zuzuhören und miteinander zu spielen durch gemeinsames Erzählen und Theaterspielen einzuüben. Da im Reuterkiez über die Hälfte der Menschen einen Migrationshintergrund aufweisen, sollte sich der interkulturelle Kontext im Projekt, welches an der Kita "Sonnenschein" verortet sein wird, wiederfinden.

Aufgabenstellung:

  • Sprachförderung im interkulturellen Kontext
  • Anleitung zum Erfinden, Erzählen und Spielen von Geschichten in Angeboten für Kinder der Kita, für Eltern der Kita-Kinder und Familien aus der Nachbarschaft
  • Einsatz von Medien und Büchern zur Sprachförderung, auch in der Herkunftssprachen der Familien
  • Sensibilisierung von Eltern und Familien zur frühen Sprachförderung
  • Planung und Durchführung des Angebots in Kooperation mit den Fachkräften der Kita Sonnenschein
  • Kooperation mit dem QM-Team, mit dem Quartiersrat und seinen Arbeitsgruppen

Voraussetzungen:

  • Erfahrung in der Entwicklung und Durchführung von spiel- und theaterpädagogisch orientierten Konzepten der Sprachförderung
  • Erfahrung in der Arbeit mit der Zielgruppe
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Erfahrung in der Fördermittelbewirtschaftung (vorzugsweise "Soziale Stadt")

Projektzeitraum:

Projektlaufzeit: 01.09.2012 bis 31.12.2014

Projektfinanzierung:

Für die Maßnahme ist aus dem Programm "Soziale Stadt" aus dem Quartiersfonds 3 eine Fördersumme in Höhe von maximal 12.500 für den Projektzeitraum 01.09.2012 bis 31.12.2014 vorgesehen:

  • 01.09.2012 – 31.12.2012: 2.500,00 Euro
  • 01.01.2013 – 31.12.2013: 5.000,00 Euro
  • 01.01.2014 – 31.12.2014: 5.000,00 Euro 

Einzureichende Unterlagen:

  • Projektkonzeption und -beschreibung
  • Nachweis der fachlichen Qualifikation und Referenzen
  • Kostenaufstellung. Die Kostenaufstellung ist in Honorarkosten, Sachkosten und sonstige Aufwendungen aufzuschlüsseln. Die Honorarkosten sind nach Anzahl der Arbeitsstunden und unterschieden nach der Art der Tätigkeit mit den jeweiligen Stundensätzen anzugeben.
  • Zeitplan
  • Ausgefülltes Formular "Antragsskizze"

Bewerbungsfrist:

Die Unterlagen sind spätestens bis Freitag, den 20.07.2012 um 12.00 Uhr, beim Quartiersmanagement Reuterplatz, Hobrechtstr. 59 in 12047 Berlin postalisch oder per E-Mail einzureichen. Tel.: 627 37 952

Hinweis: Die dieser Ausschreibung anhängende Antragsskizze gilt als Vorlage für Ihre Bewerbung.

Auswahl des Bewerbers / der Bewerberin

Die Auswahl erfolgt über eine Jury, die sich aus VertreterInnen der lokalen Akteure, Vertreterinnen des Quartiersmanagement und Vertretern der Steuerungsrunde des Quartiersmanagements bzw. des Fachamtes zusammensetzt. Eine persönliche Vorstellung ist in der Regel nicht vorgesehen.

Hinweise zum Verfahren:

Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich nicht um ein Interessenbekundungsverfahren gem. § 7 LHO oder eine Ausschreibung im Sinne des § 55 LHO. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber bestehen mit der Teilnahme am Auswahlverfahren nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich; Kosten werden den Bewerbern im Rahmen des Verfahrens nicht erstattet.

Im Rahmen der Zuwendung aus "Soziale Stadt" dürfen Beschäftigte finanziell nicht besser gestellt sein, als vergleichbare Dienstkräfte im unmittelbaren Landesdienst Berlins. Insbesondere dürfen höhere Vergütungen oder Löhne als nach den für das Land Berlin jeweils geltenden Tarifverträgen sowie sonstige über- oder außertariflichen Leistungen nicht gewährt werden(§44 AV LHO Anlage 1(ANBest‑I)). Weitere Richtlinien zum Verfahren finden Sie unter www.pss-berlin.eu unter dem Punkt Stichwortverzeichnis.

Die Bereitstellung der Mittel steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Abgeordnetenhauses zum Haushaltsplan.

QM Reuterplatz