Im Kindergarten erweitern Kinder permanent ihre sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten. Sie erlernen durch Sprachförderung mehr Sprachkompetenz und erwerben bereits im frühkindlichen Alter mehr Sicherheit in der Kommunikation. Im Vordergrund der pädagogischen Arbeit stehen dabei unterschiedliche Methoden alltagsorientierter Sprachförderung: Das Vorlesen und Zuhören sowie Sprachspiele und kreative Aktivitäten rund um den Wortschatz.
Auch nach dem Kindergarten geht der Alltag der Kinder weiter, ob im Spielplatz oder zu Hause. Dies macht wiederum deutlich, dass Eltern dieser Kinder, aber auch andere Eltern aus dem Umfeld für die aktive Sprachförderung gewonnen werden sollten.
Ziel ist daher, die Fähigkeiten aller Beteiligten – Kinder, Eltern und Erzieherinnen – zu anderen zu sprechen, genau zuzuhören und miteinander zu spielen durch gemeinsames Erzählen und Theaterspielen einzuüben. Da im Reuterkiez über die Hälfte der Menschen einen Migrationshintergrund aufweisen, sollte sich der interkulturelle Kontext im Projekt, welches an der Kita "Sonnenschein" verortet sein wird, wiederfinden.
Projektlaufzeit: 01.09.2012 bis 31.12.2014
Für die Maßnahme ist aus dem Programm "Soziale Stadt" aus dem Quartiersfonds 3 eine Fördersumme in Höhe von maximal 12.500 € für den Projektzeitraum 01.09.2012 bis 31.12.2014 vorgesehen:
Die Unterlagen sind spätestens bis Freitag, den 20.07.2012 um 12.00 Uhr, beim Quartiersmanagement Reuterplatz, Hobrechtstr. 59 in 12047 Berlin postalisch oder per E-Mail einzureichen. Tel.: 627 37 952
Hinweis: Die dieser Ausschreibung anhängende Antragsskizze gilt als Vorlage für Ihre Bewerbung.
Die Auswahl erfolgt über eine Jury, die sich aus VertreterInnen der lokalen Akteure, Vertreterinnen des Quartiersmanagement und Vertretern der Steuerungsrunde des Quartiersmanagements bzw. des Fachamtes zusammensetzt. Eine persönliche Vorstellung ist in der Regel nicht vorgesehen.
Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich nicht um ein Interessenbekundungsverfahren gem. § 7 LHO oder eine Ausschreibung im Sinne des § 55 LHO. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber bestehen mit der Teilnahme am Auswahlverfahren nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich; Kosten werden den Bewerbern im Rahmen des Verfahrens nicht erstattet.
Im Rahmen der Zuwendung aus "Soziale Stadt" dürfen Beschäftigte finanziell nicht besser gestellt sein, als vergleichbare Dienstkräfte im unmittelbaren Landesdienst Berlins. Insbesondere dürfen höhere Vergütungen oder Löhne als nach den für das Land Berlin jeweils geltenden Tarifverträgen sowie sonstige über- oder außertariflichen Leistungen nicht gewährt werden(§44 AV LHO Anlage 1(ANBest‑I)). Weitere Richtlinien zum Verfahren finden Sie unter www.pss-berlin.eu unter dem Punkt Stichwortverzeichnis.
Die Bereitstellung der Mittel steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Abgeordnetenhauses zum Haushaltsplan.
Projektwettbewerb_Sonnenschein_Kita.pdf (65,4 KB)
Der gesamte Ausschreibungstext als PDF-Dokument.
Antragskizze_2012.doc (147,5 KB)
ZIS-Antragsskizze 2012.